Energieausweis Solingen
Wir erstellen Verbrauchsausweise für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz.
Die Datenerfassung erfolgt digital über ein Online-Formular.
Eine Ortsbesichtigung ist in der Regel nicht erforderlich.
Pauschalpreis: 175 € brutto
Leistungsumfang
- Plausibilitätsprüfung der eingereichten Verbrauchsdaten
- Erstellung des Energieausweises nach GEG
- Registrierung der Ausweisnummer beim DIBt
- Bereitstellung als PDF
- Digitale Archivierung
Voraussetzung ist die vollständige Übermittlung der Verbrauchsdaten der letzten drei
zusammenhängenden Abrechnungsjahre sowie der Objektangaben.
Wann wird ein Energieausweis benötigt
Ein Energieausweis wird in der Regel benötigt bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum.
In Inseraten müssen bestimmte Energiekennwerte angegeben werden.
Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben.
Wenn unklar ist, ob für Ihr Objekt ein Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis erforderlich ist,
klären wir die Einordnung vor Beauftragung.
Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig
Ein Verbrauchsausweis ist zulässig bei:
- Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr
- Wohngebäuden mit ein bis vier Wohneinheiten, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder
das Gebäude energetisch saniert wurde
Bei unsanierten Wohngebäuden mit ein bis vier Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977
ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Im Zweifel klären wir die Einordnung vor Beauftragung.
Ablauf
- Online-Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen
- Plausibilitätsprüfung durch unser Büro
- Rückfrage bei Unklarheiten
- Erstellung und Registrierung des Energieausweises
- Versand als PDF per E-Mail
Energieausweis jetzt beauftragen
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 3 Werktage nach vollständigem Eingang der Unterlagen.
Hinweise
Der Energieausweis wird ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten
Angaben und Unterlagen erstellt.
Eine technische Überprüfung des Gebäudes oder eine Ortsbesichtigung ist nicht Bestandteil der Leistung.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
Der Energieausweis ersetzt keine energetische Fachplanung oder Sanierungsberatung.
