FAQ – Häufig gestellte Fragen
Inhaltsverzeichnis
- Ist ein Architektenhaus teurer?
- Vorteile eines Architekten
- Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
- Was passiert im Erstgespräch?
- Gibt es Fördermittel oder Zuschüsse?
- Wie wird der Architektenvertrag geschlossen?
- Was ist bei Änderungen während der Bauphase?
- Planen Sie auch barrierefrei?
- Planen Sie auch nachhaltig?
- Was ist die HOAI?
- Leistungsphasen der HOAI
- Kostenermittlungen
- Wann wird das Honorar fällig?
- Nach dem Bauantrag
- Bearbeitungszeit der Behörde
- Nachforderungen
- Gültigkeit Baugenehmigung
- Mitwirkungspflichten
- Nicht enthaltene Leistungen
- Urheberrecht
- Haftung
- Gültigkeit Kostenvoranschlag
- Hinweise zum Kostenvoranschlag
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach dem ersten Kontakt vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse besprechen. Danach erfolgt die Entwurfsphase, gefolgt von Genehmigungsplanung, Ausschreibung und Bauphase. Wir begleiten Sie auf Wunsch bis zur Schlüsselübergabe.
Was passiert im Erstgespräch?
Im Erstgespräch lernen wir Ihre Vorstellungen, Ihr Grundstück und Ihre Prioritäten kennen. Idealerweise bringen Sie vorhandene Unterlagen mit (z. B. Lageplan oder Bebauungsplan). Dieses Gespräch ist unverbindlich und dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Gibt es Fördermittel oder Zuschüsse?
Ja. Je nach Projektart und Standort bestehen Fördermöglichkeiten (z. B. KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen). Wir beraten Sie gerne zur Antragsstellung und binden auf Wunsch zertifizierte Energieberater ein.
Wie wird der Architektenvertrag geschlossen?
Der Architektenvertrag wird in Textform geschlossen und legt den Leistungsumfang, das Honorar und die Projektziele fest. Wir verwenden transparente Vertragsgrundlagen nach HOAI – angepasst auf Ihre individuellen Anforderungen.
Was passiert, wenn ich während der Bauphase Änderungen möchte?
Planungsänderungen sind auch während der Bauphase möglich, jedoch mit Zusatzaufwand verbunden. Wir beraten Sie zu Machbarkeit, Kosten und Genehmigungsfragen und setzen Änderungen transparent um.
Planen Sie auch barrierefrei oder altersgerecht?
Ja. Wir berücksichtigen auf Wunsch DIN-Normen zur Barrierefreiheit (z. B. für Bäder, Türbreiten, Aufzüge etc.) und beraten Sie zu praktischen Lösungen für generationengerechtes Wohnen.
Planen Sie auch nachhaltig oder mit Holz?
Nachhaltigkeit ist uns wichtig. Ob Holzbau, energieeffiziente Gebäudehülle oder ressourcenschonende Haustechnik: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Konzepte für zukunftsfähiges Bauen mit ökologischer Verantwortung.
Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und regelt die Vergütung dieser Leistungen. Sie dient der Qualitätssicherung und fairen Bewertung der Planungsleistungen. Die Vergütung ist an die Baukosten und Leistungsphasen gekoppelt.
Welche Leistungen umfasst die HOAI?
Die HOAI unterteilt sich in neun Leistungsphasen:
- 1. Grundlagenermittlung (2 %)
- 2. Vorplanung (7 %)
- 3. Entwurfsplanung (15 %)
- 4. Genehmigungsplanung (3 %)
- 5. Ausführungsplanung (25 %)
- 6. Vorbereitung der Vergabe (10 %)
- 7. Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
- 8. Objektüberwachung (32 %)
- 9. Objektbetreuung und Dokumentation (2 %)
Welche Arten der Kostenermittlung gibt es?
Die Art der Kostenermittlung ist an die jeweilige Leistungsphase gekoppelt:
- Kostenrahmen (LPH 1)
- Kostenschätzung (LPH 2)
- Kostenberechnung (LPH 3)
- Kostenanschlag (LPH 7)
- Kostenfeststellung (LPH 8)
Wann wird das Architektenhonorar fällig?
Das Honorar wird nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphase fällig. Auch Teilleistungen können abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt transparent nach HOAI.
Wie geht es nach Einreichung des Bauantrags weiter?
Nach Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Behörde. Wir informieren Sie über jeden neuen Schriftverkehr. Die Behörde prüft Ihren Antrag, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Geduld und sachlicher Dialog helfen oft mehr als Druck.
Wie lange dauert die behördliche Bearbeitung?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt bis zu sechs Monate. In der Praxis kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wir behalten Fristen im Blick und übernehmen gern die Kommunikation mit der Behörde.
Was bedeutet „Nachforderung“ durch die Behörde?
Die Behörde kann weitere Unterlagen verlangen, z. B. statische Nachweise oder Brandschutzkonzepte. Wir kümmern uns um die fristgerechte Nachreichung und stimmen uns mit Ihnen dazu ab. Solche Nachforderungen sind nicht ungewöhnlich.
Wie lange ist eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid gültig?
In der Regel drei Jahre. Wird in dieser Zeit nicht gebaut oder das Bauvorhaben länger als ein Jahr unterbrochen, verfällt die Genehmigung. Eine Verlängerung ist schriftlich möglich. (Stand: NRW, 01/2023)
Welche Mitwirkungspflichten habe ich als Bauherr?
Bitte stellen Sie benötigte Unterlagen, Entscheidungen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Zeit- und Kostenpläne beeinträchtigen.
Welche Leistungen sind nicht im Architektenhonorar enthalten?
Leistungen wie Statik, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz oder Bodengutachten werden durch externe Fachplaner erbracht. Diese sind nicht im Architektenhonorar enthalten und müssen separat beauftragt werden.
Was bedeutet Urheberrecht bei Planungsunterlagen?
Unsere Entwürfe und Pläne sind urheberrechtlich geschützt. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Das schützt Ihre und unsere Interessen.
Wofür haftet der Architekt – und wofür nicht?
Wir haften für unsere vertraglich geschuldeten Leistungen. Für Genehmigungsrisiken, Bodenverhältnisse oder Fehler von Dritten (z. B. Fachplaner, Bauunternehmen) übernehmen wir keine Haftung.
Wie lange ist der Kostenvoranschlag gültig?
30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Danach passen wir diesen auf Wunsch gerne aktualisiert an.
Was ist im Kostenvoranschlag zu beachten?
Unser Hinweisdokument erläutert wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte – von behördlichen Anforderungen bis zur Mitwirkungspflicht. Wir empfehlen, dieses aufmerksam zu lesen.