FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Ist ein Architekten-Haus teurer als ein Fertighaus bzw. ein Haus vom Bauträger?

In der Regel lautet die Antwort „Nein“.

Natürlich erscheint dem Bauherrn im ersten Moment das Architektenhonorar als zusätzliche Kosten,
welche bei den Konkurrenzanbietern wie z. B. den Fertighausanbietern zunächst so nicht ersichtlich sind.

Die klassische Baumethode, das Bauen mit dem Architekten, erweist sich jedoch immer wieder als wirtschaftlicher,
wenn man die Gesamtkosten betrachtet. Für den gleichen Gesamtbetrag, kann ein Objekt ein individuelles und
ganz auf die Bedürfnisse zugeschnittenes Architektenhaus sein, welches über viele Jahrzehnte einen
soliden wirtschaftlichen und einen hohen ideellen Wert darstellt.

Durch eine durchdachte und ganzheitliche Planung sowie durch die konsequente Umsetzung des Bauvorhabens
können enorm viele Kosten für den Bauherrn eingespart werden. Zudem eröffnet die Planung mit einem Architekten
ganz neue Möglichkeiten bzgl. Individualität und Planungs-Freiheit.

Zu diesem Thema ist ein interessanter Artikel in der Welt am Sonntag erschienen:
https://www.welt.de/ […] Leben-in-klaren-Linien.html

 

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich mein Haus mit einem Architekten realisiere?

Unser Architekturbüro ist in allen Belangen der Gestaltung, Genehmigung
und technischen sowie baulichen Details fachlich kompetent aufgestellt,
sodass wir Sie von der ersten Idee bis zur baulichen Umsetzung durchgehend begleiten können.

Unser Ziel ist es, den Bauherrn stets unabhängig und objektiv zu beraten.
Wir sind gegenüber allen beteiligten Fachfirmen, Handwerkern und Ingenieuren Vertreter des Bauherrn
und handeln daher immer in seinem Sinne. Eine individuelle, auf die Prioritäten und Preisvorstellung
ausgelegte Planung und deren termingerechte Umsetzung innerhalb der veranschlagten Kosten, haben bei hohem Stellenwert.

Eine detaillierte Werkplanung zusammen mit einem Bauzeitenplan und
einer genau Leistungsbeschreibung bilden die Grundlage für eine fehlerfreie Ausführung.
Mit Hilfe dieser Vorplanung können Angebote eingeholt und die Auswahl geeigneter Fachfirmen getroffen werden.

Während der Bauphase werden alle wichtigen Schritte auf der Baustelle von uns überwacht
und erst nach Beseitigung aller Mängel die Bauleistung abgenommen und freigegeben.

  • Kosten- und Planungssicherheit
  • Individualität und Freiheit im Planungsprozess
  • Genau Leistungsbeschreibungen für eine fehlerfreie Bauausführung
  • Stetige Bauüberwachung zur Vermeidung von Ausführungsfehlern auf der Baustelle
  • Unabhängigen fachkompetente Beratung für alle Gewerke

 

Was ist die HOAI?

Architekten und Ingenieure haben, ähnlich wie z.B. Ärzte oder Anwälte, eine Gebührenordnung.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, ist eine Rechtsverordnung des
Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
Diese Gebührenordnung orientiert sich an den tatsächlichen Baukosten des Bauvorhabens.
Das Architektenhonorar liegt zwischen einem Basissatz und einem Höchstsatz entsprechend der Baukosten.

 

Welches Ziel wird mit der HOAI verfolgt?

Das primäre Ziel der HOAI ist die Qualitätssicherung von der Planung, Ausschreibung,
Vergabe und der Objektüberwachung. Der Wettbewerb unter Planern soll über die beste Leistungsgüte
ausgetragen werden und nicht über die Preisunterbietung. Folglich versucht die HOAI das Verhältnis
von der Planungsleitung und dem Architekten-Honorar ausgewogen zu bewerten.

 

Was sind die Leistungsphasen des Architekten gemäß HOAI?

Es gibt insgesamt neun Leistungsphasen in dem Leistungsbild des Architekten:

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung (2 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 2 – Vorplanung (7 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung  (15 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung  (3 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (25 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe (10 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (4 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 8 – Bauüberwachung (32 % der Gesamtleistung)

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung & Dokumentation (2 % der Gesamtleistung)

 

Welche Arten der Kostenermittlungen gibt es?

Im Bauwesen werden zur Ermittlung von Projektkosten, verschiedene Arten von Kostenermittlung verwendet.
Die Genauigkeit der jeweiligen Kostenaufstellung richtet sich nach der zugehörigen Leistungsphase:

„Kostenrahmen“   →  LPH 1. Grundlagenermittlung

„Kostenschätzung“  →  LPH 2. Vorplanung

„Kostenberechnung“  →  LPH 3. Entwurfsplanung

„Kostenanschlag“  →  LPH 7. Mitwirkung bei der Vergabe

„Kostenfeststellung“  →  LPH 8. Bauüberwachung

 

Wann wird das Honorar des Architekten fällig?

Das Honorar wird grundsätzlich nach der Leistungserbringung fällig.
Hierzu zählt auch die Fertigstellung von Teilabschnitten bzw. erbrachte Leitungsphasen.

 

Wie geht es weitere nach dem Einreichen des Antrages auf Baugenehmigung?

I.d.R. haben Sie uns eine Vollmacht erteilt, dass wir die Unterlagen selbständig in Papierform einreichen können.
Die eingereichten Unterlagen erhalten Sie von uns digital in PDF-Format per E-Mail.

Nach Einreichung erhalten Sie oder wir eine Eingangsbestätigung von der Behörde.
Dies kann bis zu drei Wochen dauern. Sollte Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

Generell gilt, dass jegliche Korrespondenz die wir von der Behörde erhalten, zeitnah von uns ans Sie weitergeleitet wird.

 

Wie schnell antwortet die Baubehörde?

Wenn der Behörde alle notwendigen Unterlagen vorliegen, so hat sie eine maximale Bearbeitungszeit von
sechs Monaten für den Antrag, auch für den Überprüfungsantrag.
Für einen Widerspruch hat Sie eine maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten.

Aus der Praxis empfehlen wir Geduld zu bewahren. Das Beharren auf die gesetzlichen Fristen ist i.d.R.
nicht förderlich für eine positive oder schnelle Genehmigung. Der Bearbeitungsstand sollte bei längerer
Bearbeitungszeit durch uns, bei dem zuständigen Mitarbeiter angefragt werden.
Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.

 

Was ist eine Nachforderung?

Es kann immer wieder vorkommen, dass die Behörde zur Beurteilung des Vorhabens weitere Unterlagen i.d.R. schriftlich nachfordert.
Sie können davon ausgehen, dass wir nachgeforderten Unterlagen unaufgefordert und fristgerecht nachreichen.
Bei erforderlicher Rücksprache werden wir uns bei Ihnen melden.

Nachreichung sind bei größeren oder komplexeren Vorhaben die Regel und nicht die Ausnahme.

 

Wie lange sind eine Baugenehmigung bzw. ein positiver Bauvorbescheid gültig?

Die Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung und Vorbescheide erlöschen,
wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des
Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist.

Die Frist kann bei der Bauaufsicht schriftlich jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Sie kann auch rückwirkend verlängert werden. [Stand 01.2023/ NRW]